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Was kann beim Verkauf schiefgehen?

Verschwiegene Mängel, vergessene Grundbucheinträge, ein abgelaufener Energieausweis: Welche Stolpersteine beim Hausverkauf wirklich teuer werden — und wie Sie sie vermeiden, bevor sie zu echten Problemen werden.

Die meisten Hausverkäufe verlaufen unproblematisch. Käufer und Verkäufer einigen sich, der Notar beurkundet, das Geld fließt, die Schlüssel wechseln. Aber wenn etwas schiefgeht, dann meist nicht beim Notar — sondern in den Wochen davor oder Monate danach. Wer die häufigsten Fallen kennt, kann ihnen ausweichen.

Verschwiegene Mängel — die teuerste Versuchung

Im Kaufvertrag wird üblicherweise die Sachmängelhaftung für gebrauchte Immobilien ausgeschlossen — „gekauft wie gesehen". Viele Verkäufer denken deshalb: Was ich nicht erwähne, kann mir später auch nicht zur Last gelegt werden. Das ist ein Trugschluss.

Der Haftungsausschluss greift nicht, wenn Verkäufer einen ihnen bekannten Mangel arglistig verschweigen. Ein feuchter Keller, ein bröckelnder Dachstuhl, ein wiederkehrender Schimmelbefall, ein nicht genehmigter Anbau — wer solche Dinge weiß und im Verkaufsgespräch nicht offen anspricht, riskiert auch Jahre nach dem Verkauf noch Schadensersatzforderungen, im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des gesamten Kaufs.

Mein Rat: Im Zweifel offen kommunizieren. Käufer schätzen Transparenz — und ehrlich angesprochene Mängel führen meist zu Preiszugeständnissen, nicht zum Scheitern des Verkaufs. Verschwiegene Mängel dagegen vergiften das Vertrauen rückwirkend, und die Rechtsprechung ist hier auf Käuferseite konsequent.

Der Energieausweis — Pflicht, kein Detail

Seit 2008 ist der Energieausweis beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Wohngebäudes Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und im Exposé sowie in den Anzeigen mit den Pflichtangaben (Energieträger, Endenergiebedarf, Effizienzklasse) ausgewiesen werden.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Wer einen alten Ausweis hat, der inzwischen abgelaufen ist, muss vor dem Verkauf einen neuen erstellen lassen — sonst drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Auch inhaltlich lohnt der Blick: Ein neuer Ausweis kann sich durch nachträgliche energetische Maßnahmen, die im alten noch nicht berücksichtigt waren, deutlich besser darstellen.

Das Grundbuch — wer alte Einträge übersieht, verschenkt Preis

Das Grundbuch ist das zentrale Register über Eigentums- und Belastungsverhältnisse einer Immobilie. Es genießt öffentlichen Glauben — wer im Grundbuch eingetragen ist, gilt als Eigentümer, und wer Belastungen einträgt, kann sich darauf verlassen, dass sie wirken.

Aber gerade bei älteren Immobilien finden sich oft Einträge, die längst überholt sind: ein Wegerecht aus den 60er-Jahren, ein eingetragenes Wohnrecht für einen verstorbenen Verwandten, eine Reallast, die niemand mehr kennt. Diese Einträge schmälern den Wert der Immobilie und verunsichern Käufer — selbst dann, wenn sie praktisch nicht mehr relevant sind.

Wer einen aktuellen Grundbuchauszug frühzeitig prüft, erkennt solche Punkte rechtzeitig und kann sie vor dem Verkauf klären oder zumindest erklären. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Käufer das Thema beim Notar plötzlich entdecken und in letzter Minute Preisnachlässe verlangen.

Erbengemeinschaften, Scheidungen, Miteigentum

Wenn mehrere Personen Eigentümer sind — als Ehepaar, als Erbengemeinschaft, als Miteigentümer-Gemeinschaft — kann der Verkauf nur mit Zustimmung aller erfolgen. Das klingt selbstverständlich, ist es aber in der Praxis oft nicht.

In Erbengemeinschaften sind sich die Beteiligten nicht immer einig über Preis, Zeitpunkt oder Käufer. Wer scheidungsbedingt verkauft, steht oft unter emotionalem und finanziellem Druck. Miteigentümer können unterschiedliche Lebensentwürfe haben. All das braucht Zeit — und es braucht eine Begleitung, die nicht nur den Markt versteht, sondern auch die Gespräche moderieren kann.

Wer in einer solchen Konstellation verkauft, sollte vor dem Marktauftritt klare Vereinbarungen treffen: Wer hat das letzte Wort? Welche Preisuntergrenze ist akzeptabel? Wie werden Nebenkosten und Erlös verteilt? Schriftliche Verständigungen vor dem Verkauf sparen später viel Reibung.

Die Grundsteuerreform 2025 — ein neuer Faktor

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die Bewertung erfolgt nach einem geänderten Verfahren, und die Hebesätze der Gemeinden sind teils deutlich angehoben worden. Für viele Eigentümer bedeutet das eine spürbar veränderte jährliche Belastung — auch für künftige Käufer.

Im Verkaufsgespräch lohnt es sich, die neue Grundsteuer transparent zu machen. Käufer kalkulieren mit Folgekosten, und unklare oder lückenhafte Angaben führen zu Misstrauen. Wer den aktuellen Grundsteuerbescheid bereithält und einordnen kann, signalisiert: Hier wird sauber gearbeitet.

Vermarktung kostet — und das ist gut so

Eine professionelle Vermarktung kostet Geld. Hochwertige Fotos, ein gutes Exposé, die Schaltung auf den großen Portalen, ein aktueller Energieausweis, gegebenenfalls Drohnenaufnahmen oder Grundrisspläne — schnell sind mehrere tausend Euro investiert.

Diese Investition ist der Hebel für einen erfolgreichen Verkaufspreis. Ein Haus, das aufgewertet und professionell präsentiert wird, erreicht mehr Interessenten, erzeugt mehr Wettbewerb und damit am Ende einen besseren Preis. Wer hier spart, verkauft meist unter Wert.

Die richtige Reihenfolge

Einer der häufigsten Fehler ist die falsche Reihenfolge. Wer zu früh ein Inserat schaltet — ohne Unterlagen, ohne Energieausweis, ohne durchdachte Preisvorstellung —, verliert die wertvollste Phase: die ersten Wochen am Markt, in denen die Aufmerksamkeit am größten ist.

Ein guter Verkaufsprozess beginnt mit der ruhigen Vorbereitung: Unterlagen sammeln, Wert ermitteln, Strategie festlegen, Vermarktung erstellen — und erst dann an den Markt gehen. Das spart Zeit und schützt vor unnötigen Preiszugeständnissen.

Was bleibt

Die meisten Fehler beim Hausverkauf entstehen nicht aus Bosheit, sondern aus Eile, Unkenntnis oder einem zu großen Vertrauen darauf, dass „es schon irgendwie klappt". Wer sich Zeit für die Vorbereitung nimmt und die wichtigsten Themen frühzeitig klärt, verkauft entspannter — und meist auch erfolgreicher.

Das Wichtigste in Kürze

CEO Victoria E. Warken. Geschäftsfüherin Frau Victoria E. Warken.

Über die Autorin

Victoria Warken ist Volljuristin und ehemalige Immobilienrechtsanwältin. Heute begleitet sie Eigentümer im Bayerischen Oberland und München beim Verkauf ihrer Immobilien — persönlich, rechtssicher und mit dem Blick, der den Unterschied macht.

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