Das deutsche Mietrecht steht vor bedeutenden Reformen in den Jahren 2024 und 2025. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt gerechter zu gestalten und den Klimaschutz zu fördern. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf Mieter und Vermieter.
Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Neu ist, dass auch Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden, nun unter diese Regelung fallen. Bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ab 2025 steigt der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe auf 55 Euro pro Tonne. Die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern wird dabei wie folgt geregelt:
Diese Regelung soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen.
Seit 2024 sind digitale oder hybride Wohnungseigentümerversammlungen dauerhaft zulässig. Dies erleichtert die Teilnahme und vereinfacht Beschlussfassungen für Eigentümergemeinschaften.
Die bisherige Regelung, wonach Vermieter 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen können, bleibt bestehen. Es gibt jedoch Diskussionen über eine Reduzierung dieser Umlage bei energetischen Sanierungen; konkrete Gesetzesänderungen sind bislang nicht beschlossen.
Indexmietverträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, stehen im Fokus politischer Diskussionen. Derzeit existiert jedoch keine gesetzliche Kappungsgrenze für jährliche Mietanpassungen. Mieter und Vermieter sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Der Kündigungsschutz wurde erweitert:
Diese Maßnahmen sollen besonders schutzbedürftige Mietergruppen unterstützen.
Die Regelungen zur Untervermietung wurden gelockert:
Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 % erhöht, um steigende Miet- und Energiekosten auszugleichen. Dies soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten.
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 tritt die Neue Wohngemeinnützigkeit in Kraft. Sozial orientierte Körperschaften erhalten Steuererleichterungen, wenn sie bezahlbaren Wohnraum anbieten. Ziel ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
Die Mietrechtsänderungen 2024 und 2025 zielen darauf ab, Mieterrechte zu stärken und gleichzeitig Anreize für klimafreundliche Investitionen zu schaffen. Vermieter sollten sich auf erhöhte Anforderungen einstellen, während Mieter von erweitertem Schutz und finanziellen Entlastungen profitieren.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.