Mietrecht-Änderungen 2024 und 2025: Wichtige Neuerungen für Mieter und Vermieter

Das deutsche Mietrecht steht vor bedeutenden Reformen in den Jahren 2024 und 2025. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt gerechter zu gestalten und den Klimaschutz zu fördern. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf Mieter und Vermieter.

Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Neu ist, dass auch Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden, nun unter diese Regelung fallen. Bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Anpassung der CO₂-Kostenverteilung ab 2025

Ab 2025 steigt der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe auf 55 Euro pro Tonne. Die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern wird dabei wie folgt geregelt:

Diese Regelung soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen.

Digitale Wohnungseigentümerversammlungen

Seit 2024 sind digitale oder hybride Wohnungseigentümerversammlungen dauerhaft zulässig. Dies erleichtert die Teilnahme und vereinfacht Beschlussfassungen für Eigentümergemeinschaften.

Modernisierungsumlage: Aktueller Stand

Die bisherige Regelung, wonach Vermieter 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen können, bleibt bestehen. Es gibt jedoch Diskussionen über eine Reduzierung dieser Umlage bei energetischen Sanierungen; konkrete Gesetzesänderungen sind bislang nicht beschlossen.

Diskussion um Begrenzung der Indexmiete

Indexmietverträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, stehen im Fokus politischer Diskussionen. Derzeit existiert jedoch keine gesetzliche Kappungsgrenze für jährliche Mietanpassungen. Mieter und Vermieter sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Stärkung des Kündigungsschutzes für Mieter

Der Kündigungsschutz wurde erweitert:

Diese Maßnahmen sollen besonders schutzbedürftige Mietergruppen unterstützen.

Liberalisierung der Untervermietung

Die Regelungen zur Untervermietung wurden gelockert:

Erhöhung des Wohngeldes ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 % erhöht, um steigende Miet- und Energiekosten auszugleichen. Dies soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten.

Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 tritt die Neue Wohngemeinnützigkeit in Kraft. Sozial orientierte Körperschaften erhalten Steuererleichterungen, wenn sie bezahlbaren Wohnraum anbieten. Ziel ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Fazit: Mietrecht-Reform stärkt Mieterrechte und fördert Klimaschutz

Die Mietrechtsänderungen 2024 und 2025 zielen darauf ab, Mieterrechte zu stärken und gleichzeitig Anreize für klimafreundliche Investitionen zu schaffen. Vermieter sollten sich auf erhöhte Anforderungen einstellen, während Mieter von erweitertem Schutz und finanziellen Entlastungen profitieren.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

CEO Victoria E. Warken. Geschäftsfüherin Frau Victoria E. Warken.

Über die Autorin

Victoria Warken ist eine erfahrene Immobilienexpertin mit fundiertem Wissen im Immobilienrecht durch ihre Praxis als Anwältin im Immobilienrecht mit Fokus auf Miet-, WEG- und Transaktionsrecht.
Als Immobilienmaklerin spezialisiert sie sich nun auf den Verkauf und die Vermarktung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Durch ihre praxisnahe Herangehensweise und ihre Fähigkeit, juristische und wirtschaftliche Aspekte zu verbinden, unterstützt sie ihre Kunden bei fundierten Entscheidungen und sorgt für eine professionelle Begleitung in einem dynamischen Immobilienmarkt.

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